Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

 

1. Geltungsbereich: Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Verkaufsbedingungen und ergänzend die anwendbaren gesetzlichen Regelungen. Hiervon abweichende Bestimmungen – insbesondere in Einkaufsbedingungen des Bestellers – sind für uns nur verbindlich, sofern sie von uns in Schriftform bestätigt wurden. Die Lieferung von Waren, die Erbringung von Leistungen oder die Entgegennahme von Zahlungen bedeutet unsererseits kein Anerkenntnis abweichender Bestimmungen.

2. Angebote, Verträge: Unsere Angebote sind freibleibend; ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande oder wenn Bestellungen von uns ausgeführt worden sind.

3. Formerfordernis:

3.1 “Schriftlich“ im Sinne dieser Verkaufsbedingungen meint Textform (Email, Fax, maschinell erstellte Briefe oder Telegramme), „Schriftform“ meint ein eigenhändig unterschriebenes Dokument. Änderungen oder Ergänzungen dieser Verkaufsbedingungen einschließlich dieser Ziffer

3.1, sowie die Kündigung oder die einvernehmliche Aufhebung eines Vertrages bedürfen der Schriftform.

3.2 Sonstige Erklärungen oder Anzeigen des Bestellers müssen schriftlich erfolgen.

4. Preise: Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, verstehen sich unsere Preise ab unserem Lager; die Kosten für Verpackung sind nicht enthalten. Die Umsatzsteuer ist in der am Tag der Rechnungsstellung gesetzlich geltenden Höhe zusätzlich zu entrichten.

5. Zahlung, Aufrechnung:

5.1 Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, hat der Besteller den Preis spätestens 7 Tage nach Lieferung oder Erbringung der Leistung an uns zu zahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

5.2 Der Besteller darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

6. Leistungsort, Versand:

6.1 Leistungsort für die Lieferung oder Leistung ist der Ort unseres Lagers.

6.2 Soweit eine Versendung der Ware vereinbart ist, versenden wir die Ware auf Gefahr des Bestellers; dabei bestimmen wir Versandart, Versandweg und Frachtführer.

7. Teillieferungen und -leistungen: Teillieferungen und -leistungen sind in angemessenem Umfang zulässig.

8. Liefertermine, Verzug:

8.1 Wird ein vereinbarter Liefer- oder Leistungstermin überschritten oder eine sonstige vertragliche Verpflichtung durch uns nicht rechtzeitig erfüllt, hat uns der Besteller schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 3 Wochen zusetzen.

8.2 Erfolgt die Lieferung oder Leistung nicht bis zum Ablauf der Nachfrist und will der Besteller daher von seinem Recht zum Rücktritt Gebrauch machen oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, ist er verpflichtet, uns dies zuvor unter Setzung einer angemessenen weiteren Nachfrist schriftlich unter Aufforderung zur Lieferung oder Leistung anzuzeigen. Der Besteller ist verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich zu erklären, ob er wegen der Verzögerung zurücktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt oder auf Lieferung/Leistung besteht.

9. Transportversicherung: Wir sind berechtigt, im Auftrag und auf Kosten des Bestellers eine angemessene Transportversicherung, mindestens in Höhe des Rechnungswertes der Ware, abzuschließen.

10. Eigentumsvorbehalt:

10.1 Verkaufte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.

10.2 Wird die Vorbehaltsware von dem Besteller be- oder verarbeitet, erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auf das gesamte neue Produkt. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen durch den Besteller erwerben wir Miteigentum an dem neuen Produkt zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zu dem der vom Besteller benutzten anderen Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entspricht.

10.3 Wird die Vorbehaltsware mit einer Hauptsache des Bestellers oder Dritter verbunden oder vermischt, so überträgt der Besteller uns darüber hinaus schon jetzt seine Rechte an dem neuen Produkt. Verbindet oder vermischt der Besteller die Vorbehaltsware entgeltlich mit einer Hauptsache Dritter, so tritt er uns hiermit schon jetzt seine Vergütungsansprüche gegen den Dritten ab.

10.4 Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware bzw. das neue Produkt im Rahmen eines geordneten Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Veräußert der Besteller Vorbehaltsware oder neues Produkt seinerseits, ohne den vollständigen Kaufpreis im Voraus oder Zug um Zug gegen Übergabe der Vorbehaltsware oder des neuen Produkts zu erhalten, so hat er mit seinem Kunden einen Eigentumsvorbehalt entsprechend diesen Bedingungen zu vereinbaren. Der Besteller tritt bereits jetzt seine Forderungen aus dieser Weiterveräußerung sowie die Rechte aus dem von ihm vereinbarten Eigentumsvorbehalt an uns ab. Er ist auf unser Verlangen verpflichtet, den Erwerbern die Abtretung bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Erwerber erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Der Besteller ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung nur ermächtigt, solange er seine Verbindlichkeiten uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt.

10.5 Übersteigt der Wert der uns überlassenen Sicherheiten unsere Forderungen, so sind wir auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. In einer Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch uns liegt nur dann auch ein Rücktritt, wenn wir dies schriftlich erklären.

11. Höhere Gewalt: Bei höherer Gewalt ruhen unsere Liefer- und Leistungspflichten. Das gleiche gilt bei Energie- oder Rohstoffmangel, Arbeitskämpfen, behördlichen Verfügungen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, auch wenn davon Unterlieferanten oder mit uns im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen betroffen sind.

12. Produktangaben: Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ergibt sich die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Ware ausschließlich aus unseren jeweils geltenden Produktspezifikationen. Beschaffenheits-, Haltbarkeits- und sonstige Angaben stellen nur dann Garantien dar, wenn sie als solche in Schriftform vereinbart und bezeichnet werden. Unsere weiteren Angaben in Wort und Schrift über Produkte, Geräte, Anlagen, Anwendungen, Verfahren und Verfahrensanweisungen beruhen auf Forschungsarbeit und anwendungs- technischer Erfahrung. Wir vermitteln diese Angaben nach bestem Wissen vorbehaltlich von Änderungen und Weiterentwicklungen, jedoch ohne jegliche Verbindlichkeit. Diese Angaben entbinden den Besteller nicht davon, unsere Ware auf ihre Anwendung für den eigenen Gebrauch selbst zu prüfen. Das gilt auch hinsichtlich der Wahrung von Schutzrechten Dritter.

13. Beanstandungen: Alle Beanstandungen, insbesondere Mängelrügen und Fehlmengen, müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung (bei versteckten Mängeln spätestens innerhalb von 5 Tagen nach ihrer Entdeckung bzw. dem Zeitpunkt, zu dem sie bei zumutbarer Untersuchung hätten entdeckt werden müssen) schriftlich zugegangen sein. Sofern der Besteller Beanstandungen nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Form anzeigt, gilt unsere Lieferung oder Leistung im Hinblick auf die nicht oder nicht formgerechte Beanstandung als vertragsgemäß. Nimmt der Besteller unsere Lieferung oder Leistung in Kenntnis eines Mangels an, so stehen ihm die aus der Mangelhaftigkeit ableitbaren Rechte nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen dieses Mangels bei Lieferung schriftlich vorbehält.

14. Rechte des Bestellers bei Mängeln:

14.1 Der Besteller kann aus der Mangelhaftigkeit unserer Lieferung oder Leistung keine Rechte ableiten, soweit lediglich eine unerhebliche Minderung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit vorliegt. Soweit unsere Lieferung oder Leistung mangelhaft ist und vom Besteller hiernach zu Recht beanstandet wird, werden wir nach unserer Wahl nachliefern oder nachbessern (Nacherfüllung). Hierzu ist uns stets Gelegenheit innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung fehl und verzichten wir auf weitere Nacherfüllungsversuche, kann der Besteller zurücktreten oder die Vergütung entsprechend mindern.

14.2 Ferner kann der Besteller unter den gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz und Ersatz für die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen verlangen. Auf den Schadens- und Aufwendungsersatz findet im Übrigen Ziffer 15 Anwendung.

14.3 Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

14.4 Soweit der Besteller, nachdem er nach den Bestimmungen des Verbrauchsgüterkaufs erfolgreich in Anspruch genommen worden ist bei uns Rückgriff nehmen will, bleiben die Rückgriffsansprüche aufgrund der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf unberührt.

15. Schadensersatz:

15.1 Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und/oder aus unerlaubter Handlung, gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen bestehen nur, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder wenn die verletzte Pflicht für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). Unsere Ersatzpflicht ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

15.2 Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit wir im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder zwingend nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus sonstigen Gründen zwingend haften. Sie gilt auch nicht bei einer Haftung für arglistiges Verschweigen von Mängeln sowie für die Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie.

15.3 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen

16. Verjährung: Gewährleistungs-, Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers verjähren in 1 Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die vorgenannten Verjährungsfristen gelten nicht, sofern wir vorsätzlich gehandelt haben oder soweit wir im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder zwingend nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus sonstigen Gründen zwingend haften.

17. Gesetzliche Bestimmungen, Außenwirtschafts- und Zollrecht Soweit mit dem Besteller im Einzelfall nicht anders in Schriftform vereinbart, ist der Besteller für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften über Einfuhr, Transport, Lagerung, Verwendung, Weiterveräußerung und Ausfuhr der Ware verantwortlich. Der Besteller verpflichtet sich, uns alle Verluste und Schäden zu ersetzen und uns von allen zivil-, verwaltungs- und strafrechtlichen Ansprüchen freizustellen, die aus der Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen durch ihn resultieren.

18. Gerichtsstand: Im Verhältnis zu Vollkaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten – auch aus Urkunden, Wechseln und Schecks – ist Hamburg. Wir sind jedoch berechtigt, Ansprüche gegen den Käufer auch vor dem Gericht geltend zu machen, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Geschäftssitz des Käufers befindet. Erfüllungsort ist Hamburg, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist. Auf das Vertragsverhältnis kommt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf zur Anwendung

19. Anwendbares Recht: Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt das Sachrecht der Bundesrepublik Deutschland

20. Handelsklauseln: Soweit Handelsklauseln nach den International Commercial Terms (INCOTERMS) vereinbart sind, gelten für deren Anwendung und Auslegung die aktuell gültigen INCOTERMS.

21. Teilunwirksamkeit: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.